Sichtvermerke für Journalisten (UdSSR) · Sichtvermerke für Journalisten (UdSSR)
§ 0 Sichtvermerke für Journalisten (UdSSR)
Für die nachstehenden Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt: Russische Föderation ( BGBl. Nr. 257/1994 ) Ukraine ( BGBl. Nr. 291/1996 )
Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken betreffend Sichtvermerke für Journalisten und deren Familienangehörige (Notenwechsel)
StF: BGBl. Nr. 178/1976