Dauersichtvermerke für Diplomaten (UdSSR · Dauersichtvermerke für Diplomaten (UdSSR)
§ 0 Dauersichtvermerke für Diplomaten (UdSSR
Für die nachstehenden Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt: Russische Föderation ( BGBl. Nr. 257/1994 ) Ukraine ( BGBl. Nr. 291/1996 )
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken betreffend die Erteilung von mehrmaligen Sichtvermerken für Mitarbeiter von Botschaften, konsularischen Vertretungen und deren Familienangehörige (Notenwechsel)
StF: BGBl. Nr. 227/1978
Das Abkommen tritt gemäß dem vorletzten Absatz der Eröffnungsnote am 29. Mai 1978 in Kraft.