Karawankenstraßentunnel (Jugoslawien) · Karawankenstraßentunnel (Jugoslawien)
§ 25a Karawankenstraßentunnel (Jugoslawien)
Tätigkeit von Speditionsunternehmungen bzw. Speditionsorganisationen
Hinsichtlich der Tätigkeit von Speditionsunternehmungen bzw. Speditionsorganisationen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Verkehr durch den Karawankenstraßentunnel gelten die Bestimmungen des Anhanges, welcher ein integrierender Bestandteil des Vertrages ist.
Historique des modifications
- In Kraft seit 1983-06-01