Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Karawankenstraßentunnel (Jugoslawien) · Karawankenstraßentunnel (Jugoslawien)

§ 6 Karawankenstraßentunnel (Jugoslawien)

Genehmigung des Projektes

En vigueurTexte officiel

(1) Die Ausführungspläne und -entwürfe für das Bauwerk sind durch die Gesellschaft bzw. Organisation zu erstellen. Sie sind zum Zwecke der Genehmigung dem jeweiligen Vertragsstaat mit allen zweckdienlichen Erläuterungen zuzuleiten. Eine Kalkulation der Ausgaben ist diesen Unterlagen anzuschließen.

(2) Jede wesentliche Änderung dieser Pläne und Entwürfe unterliegt demselben Genehmigungsverfahren.

(3) Die Genehmigung zur gleichzeitigen Inbetriebnahme und Freigabe des Bauwerkes für den öffentlichen Verkehr ist einvernehmlich durch die Vertragsstaaten auf Antrag der Kommission zu erteilen.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 1983-06-01