Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Korea/ · Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Korea/R)
§ 1 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Korea/
Artikel 1
Inhaber eines gültigen koreanischen oder österreichischen Reisepasses dürfen sichtvermerksfrei in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort neunzig Tage aufhalten.