Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Korea/ · Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Korea/R)
§ 5 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Korea/
Artikel 5
Jeder Vertragsstaat behält sich das Recht vor, Personen, die er als unerwünscht ansieht, die Einreise in sein Hoheitsgebiet oder den Aufenthalt in diesem zu verweigern.