Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Bahama · Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Bahamas)
§ 6 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Bahama
Artikel 6
Jeder Vertragsstaat behält sich das Recht vor, Personen, die er als unerwünscht betrachtet oder die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, die Einreise oder den Aufenthalt in seinem Gebiet zu verweigern.