§ 21 ZustGZustellung zu eigenen Handen
2. Abschnitt Physische Zustellung
Dem Empfänger zu eigenen Handen zuzustellende Dokumente dürfen nicht an einen Ersatzempfänger zugestellt werden.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2008-01-01
2. Abschnitt Physische Zustellung
Dem Empfänger zu eigenen Handen zuzustellende Dokumente dürfen nicht an einen Ersatzempfänger zugestellt werden.