§ 6 ZustGMehrmalige Zustellung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Ist ein Dokument zugestellt, so löst die neuerliche Zustellung des gleichen Dokuments keine Rechtswirkungen aus.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2004-03-01
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Ist ein Dokument zugestellt, so löst die neuerliche Zustellung des gleichen Dokuments keine Rechtswirkungen aus.