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Übereinkommen über die Ausstellung von E · Übereinkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen

§ 1 Übereinkommen über die Ausstellung von E

Artikel 1

En vigueurTexte officiel

Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, ein Ehefähigkeitszeugnis gemäß dem diesem Übereinkommen beigefügten Muster auszustellen, wenn einer seiner Angehörigen dies für seine Eheschließung im Ausland verlangt und er nach dem Recht des ausstellenden Staates die Voraussetzungen für diese Eheschließung erfüllt.