AVG · Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
§ 60 AVG
III. Teil: Bescheide römisch drei. Teil: Bescheide
In der Begründung sind die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage klar und übersichtlich zusammenzufassen.