Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

VStG · Verwaltungsstrafgesetz 1991

§ 20 VStGAußerordentliche Milderung der Strafe

I. Teil: Allgemeine Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts römisch eins. Teil: Allgemeine Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts

En vigueurTexte officiel

Überwiegen die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe beträchtlich oder ist der Beschuldigte ein Jugendlicher, so kann die Mindeststrafe bis zur Hälfte unterschritten werden.