SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 14a SPGBeschwerden gegen Bescheide
2. Hauptstück Organisation der Sicherheitsverwaltung
Über Beschwerden gegen sicherheitspolizeiliche Bescheide entscheidet das Landesverwaltungsgericht.
SPG · Sicherheitspolizeigesetz
2. Hauptstück Organisation der Sicherheitsverwaltung
Über Beschwerden gegen sicherheitspolizeiliche Bescheide entscheidet das Landesverwaltungsgericht.