§ 9 MeldeGMeldezettel
1. ABSCHNITT: Meldefälle und Pflichten der Betroffenen
Der Meldezettel hat hinsichtlich Inhalt und Form der Anlage A zu entsprechen.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2002-03-01
1. ABSCHNITT: Meldefälle und Pflichten der Betroffenen
Der Meldezettel hat hinsichtlich Inhalt und Form der Anlage A zu entsprechen.