Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr (Un · Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr (Ungarn)
§ 1 Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr (UnArtikel 1
ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins Grenzabfertigungsstellen Sopron
vom Anwendungsvorrang des Schengen-Besitzstands betroffen (vgl. BGBl. III Nr. 90/2017 )
Im Personenbahnhof und im Verschiebebahnhof Sopron wird auf ungarischem Staatsgebiet je eine vorgeschobene österreichische Grenzabfertigungsstelle errichtet.