Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr (Un · Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr (Ungarn)

§ 6 Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr (UnArtikel 6

ABSCHNITT II ABSCHNITT römisch zwei Grenzabfertigungsstelle Szentgotthard

En vigueurTexte officiel

vom Anwendungsvorrang des Schengen-Besitzstands betroffen (vgl. BGBl. III Nr. 90/2017 )

(1) Die Zone umfaßt für die österreichischen Bediensteten im Bahnhof Szentgotthard

–

einen Amtsraum auf der nördlichen Seite des Bahnhofsgebäudes;

–

die Geleise und Bahnsteige im gesamten Bahnhofsbereich;

–

die Verbindungswege.

(2) Im übrigen gelten bei der Grenzabfertigung während der Fahrt die Züge auf den jeweils auf dem Staatsgebiet des Gebietsstaates gelegenen Teilen der Bahnstrecke laut Artikel 5 als Zone für die Bediensteten des Nachbarstaates.

(3) Für die Bediensteten der ungarischen Grenzabfertigungsbehörden wird die österreichische Seite im Bahnhof Jennersdorf die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.