Grenzabfertigung Bahnhof St. Magrethen ( · Grenzabfertigung Bahnhof St. Magrethen (Schweiz)
§ 1 Grenzabfertigung Bahnhof St. Magrethen (
Artikel 1
(1) Beim Bahnhof St. Margrethen werden nebeneinanderliegende Grenzabfertigungsstellen errichtet.
(2) Die schweizerische und die österreichische Grenzabfertigung des Reisenden- und des Güterverkehrs im Eisenbahnverkehr und der Güter im Straßenverkehr, ausgenommen österreichische Ausfuhrabfertigungen, werden von diesen Grenzabfertigungsstellen durchgeführt.