Grenzabfertigung Bahnhof Buchs (Schweiz) · Grenzabfertigung Bahnhof Buchs (Schweiz)
§ 1 Grenzabfertigung Bahnhof Buchs (Schweiz)
Artikel 1
(1) Beim Bahnhof Buchs (SG) werden nebeneinanderliegende Grenzabfertigungsstellen errichtet.
(2) Die österreichische und die schweizerische Grenzabfertigung des Reisenden- und des Güterverkehrs im Eisenbahnverkehr und der Güter im Straßenverkehr, ausgenommen österreichische Ausfuhrabfertigungen im Straßenverkehr, werden von diesen Grenzabfertigungsstellen durchgeführt.