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Benützung zweier Teile des slowenischen · Benützung zweier Teile des slowenischen Staatsgebietes - Schigebiet (Slowenien)

§ 6 Benützung zweier Teile des slowenischen Vorübergehende Aussetzung des Abkommens

Artikel 6

En vigueurTexte officiel

Jeder Vertragsstaat kann die Anwendung dieses Abkommens aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie wegen des Auftretens ansteckender Krankheiten oder Seuchen in benachbarten Gebieten des anderen Vertragsstaates vorübergehend aussetzen. Der andere Vertragsstaat ist hierüber auf diplomatischem Wege unverzüglich in Kenntnis zu setzen.