PolKG · Polizeikooperationsgesetz
§ 19 PolKGVerweisungen
5. Hauptstück Schlußbestimmungen
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
PolKG · Polizeikooperationsgesetz
5. Hauptstück Schlußbestimmungen
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.