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Schengener Übereinkommen – Beitritt Ital · Schengener Übereinkommen – Beitritt Italien

§ 5 Schengener Übereinkommen – Beitritt Ital

Artikel 5

En vigueurTexte officiel

Die Regierung des Großherzogtums Luxemburg übermittelt der Regierung der Italienischen Republik eine beglaubigte Abschrift des Übereinkommens in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.

Der Wortlaut des Übereinkommens in italienischer Sprache ist diesem Protokoll beigefügt und ist gleichermaßen verbindlich wie der ursprüngliche Wortlaut des Übereinkommens in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.

ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.

GESCHEHEN zu Paris, am siebenundzwanzigsten November neunzehnhundertneunzig, in deutscher, französischer, italienischer und niederländischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.