Schengener Übereinkommen – Beitritt Span · Schengener Übereinkommen – Beitritt Spanien
§ 3 Schengener Übereinkommen – Beitritt Span
Artikel 3
In Artikel 8 des Übereinkommens werden die Worte „des Königreichs Spanien“ nach den Worten „der Bundesrepublik Deutschland“ angefügt.