Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Lita · Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Litauen)
§ 5 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Lita
Artikel 5
Dieses Abkommen befreit die Staatsbürger beider Vertragsstaaten nicht von der Verpflichtung, die Gesetze und rechtlichen Bestimmungen des anderen Vertragsstaates betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Ausländern einzuhalten.