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Handelsabkommen zwischen der Österreichi · Handelsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Korea

§ 1 Handelsabkommen zwischen der Österreichi

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En vigueurTexte officiel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Korea werden alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Vertragschließenden Teilen weiter zu entwickeln und den gegenseitigen Güteraustausch zu fördern.