Ausübungsvorschriften für Adressenbüros · Ausübungsvorschriften für Adressenbüros
§ 3 Ausübungsvorschriften für Adressenbüros
Die Tätigkeiten gemäß § 1 sind Dienstleistungen, hinsichtlich der das Aufsuchen von Privatpersonen und die Entgegennahme von Bestellungen bei Privatpersonen außerhalb der Betriebsstätte oder Wohnung des Gewerbetreibenden verboten sind.