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Abkommen zwischen Österreich und Malaysi · Abkommen zwischen Österreich und Malaysia über die Förderung und den Schutz von Investitionen

§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Malaysi

En vigueurTexte officiel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND MALAYSIA ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN

StF: BGBl. Nr. 601/1986 (NR: GP XVI RV 689 AB 806 S. 125. BR: AB 3080 S. 471. )

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND MALAYSIA

im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Vertragsparteien und insbesondere für Investitionen von Staatsangehörigen und Gesellschaften der einen Vertragspartei auf dem Gebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen;

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der gegenseitige Schutz solcher Investitionen dazu führen werden, individuelle Geschäftsinitiative anzuregen und den Wohlstand auf den Gebieten der Vertragsparteien zu vermehren,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 15. Oktober 1986 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 2 am 1. Jänner 1987 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.