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Frühzeitige Benachrichtigung bei einem n · Frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall (Russische F)

§ 6 Frühzeitige Benachrichtigung bei einem n

Artikel 6

En vigueurTexte officiel

Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.

Der Inhalt der gemäß Artikel 5 dieses Abkommens übergebenen Informationen kann Einschränkungen unterliegen, die sich aus der Gesetzgebung der Vertragsparteien ergeben.