EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Bulgar · EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Bulgarien
§ 6 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Bulgar
Artikel 6
Fiskalzölle
1. Vorbehaltlich Protokoll C finden die Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 von Artikel 4 auch auf Fiskalzölle Anwendung.
2. Die Vertragsparteien können Fiskalzölle oder den Fiskalanteil eines Zolles durch eine interne Steuer ersetzen.