EWR-Abkommen – Anpassungsprotokoll · EWR-Abkommen – Anpassungsprotokoll
§ 6 EWR-Abkommen – AnpassungsprotokollArtikel 6
Artikel 129 Absatz 3 des EWR-Abkommens erhält folgende Fassung:
„(3) Dieses Abkommen tritt zu dem Zeitpunkt und unter den Voraussetzungen in Kraft, die im Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vorgesehen sind.“