EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowak · EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowakei
§ 36 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowak
Artikel 36
Änderungen
Änderungen dieses Abkommens mit Ausnahme der in Absatz 3 von
Artikel 27 genannten Änderungen werden, wenn sie vom Gemeinsamen Ausschuß angenommen wurden, den Vertragsparteien zur Annahme vorgelegt und treten in Kraft, wenn sie von allen Vertragsparteien angenommen worden sind. Die Annahmeurkunden werden beim Depositar hinterlegt.