§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Albanie
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen
StF: BGBl. Nr. 150/1996 (NR: GP XIX RV 29 AB 97 S. 20. BR: AB 4975 S. 596. )
Die Republik Österreich und die Republik Albanien, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind
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vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu verstärken,
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im Bestreben, den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
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in der Überzeugung, daß das vorliegende Abkommen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen schafft,
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ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
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im Rahmen der in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften,
wie folgt übereingekommen:
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 2 wurden am 3. August bzw. 23. November 1995 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 14 Abs. 2 mit 1. März 1996 in Kraft getreten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.