§ 4 Abkommen zwischen Österreich und Ungarn
Artikel 4
Die Vertragsparteien stimmen überein, daß in folgenden Bereichen eine besondere Dialogbereitschaft und gute Kooperationsmöglichkeiten gegeben sind:
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Bauwesen
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Energiewirtschaft, einschließlich Energiespartechnik, sowie Errichtung, Revitalisierung von Kraftwerken und Leitungssystemen
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Erdöl- und Raffinerientechnologie
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Aufsuchung, Gewinnung, Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung sowie Vermarktung von mineralischen Rohstoffen und Bergbauprodukten
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Umwelttechnik
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Elektrotechnik
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Land- und Forstwirtschaft
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Landtechnik
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Nahrungsmittelindustrie
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Anlagen- und Maschinenbau
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chemische und petrochemische Industrie
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Gesundheitswesen, Medizintechnik, medizinische und pharmazeutische Industrie
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holzbe- und -verarbeitende Industrie und Papierindustrie
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Baustoffindustrie
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Stahlindustrie
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metallverarbeitende Industrie
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Direktinvestitionen
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Erleichterung der unternehmerischen Tätigkeit
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Consulting
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gewerblicher Rechtsschutz
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angewandte Forschung
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Weiterentwicklung der regionalen und grenznahen Zusammenarbeit, auch im Rahmen internationaler Entwicklungsprogramme
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Zusammenarbeit bei Ausstellungen und Messen
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Ausbau der gemeinsamen Zusammenarbeit auf Drittmärkten
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Normenwesen, Akkreditierung und Zertifizierung
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Tourismuskomplexe
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Abfallwirtschaft und Recycling