§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Litauen
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
StF: BGBl. Nr. 342/1996 (NR: GP XIX RV 36 AB 103 S. 20. BR: AB 4981 S. 596. )
Die Republik Österreich und die Republik Litauen, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind
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vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken,
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im Bestreben den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
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in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,
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im Einklang mit den in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften,
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ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
wie folgt übereingekommen:
Die Mitteilungen gemäß Art. 13 Abs. 1 wurden am 26. September 1994 bzw. 25. August 1995 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 13 Abs. 1 mit 1. November 1995 in Kraft getreten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt: