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Hohlglasveredelung-Ausbildungsordnung · Hohlglasveredelung-Ausbildungsordnung

§ 36 Hohlglasveredelung-AusbildungsordnungFachkunde

Theoretische Prüfung

En vigueurTexte officiel

(1) Die Fachkunde hat die stichwortartige Beantwortung je einer Aufgabe aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1. Werkstoffe und Hilfsstoffe,

2. Werkzeuge,

3. Arbeitsverfahren.

(2) Die Fachkunde kann auch in programmierter Form mit Fragebögen geprüft werden. In diesem Fall sind aus jedem Bereich je vier Aufgaben zu stellen.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, daß sie in der Regel in 40 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 60 Minuten zu beenden.