Ausbildung in Lehrberufen in verkürzter · Ausbildung in Lehrberufen in verkürzter Lehrzeit
§ 0 Ausbildung in Lehrberufen in verkürzter
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ausbildung in Lehrberufen in verkürzter Lehrzeit
StF: BGBl. II Nr. 201/1997
Auf Grund des § 6 Abs. 6 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969 , in der Fassung der Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1997, BGBl. I Nr. 67/1997 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales verordnet: