Vertrag über die Energiecharta · Vertrag über die Energiecharta
§ 31 Vertrag über die Energiecharta
Energiebezogene Ausrüstung
Die vorläufige Chartakonferenz beginnt auf ihrer ersten Sitzung mit der Prüfung der Frage, ob energiebezogene Ausrüstung in die Handelsbestimmungen dieses Vertrags einzubeziehen ist.