VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 49a VBGAnwendungsbereich
1. Unterabschnitt Bestimmungen für alle Universitätslehrer
Dieser Unterabschnitt ist auf Professoren und Assistenten an Universitäten anzuwenden, deren privatrechtliches Dienstverhältnis nach dem 30. September 2001 begründet wird.