VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 90o VBGJahresentlohnung des Entlohnungsschemas II L
3. Unterabschnitt Vertragsbedienstete im Lehramt
(1) Die Jahresentlohnung der Vertragslehrpersonen des Entlohnungsschemas II L in der Entlohnungsgruppe l 1 beträgt für jede Jahreswerteinheit 62,59 % des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4 GehG.
(2) Die Jahresentlohnung der Vertragslehrpersonen des Entlohnungsschemas II L in den übrigen Entlohnungsgruppen beträgt:
in der Entlohnungsgruppe
für jede Jahreswochenstunde Euro
l ph
3 350,4
l 2a 2
1 702,8
l 2a 1
1 594,8
l 2b 1
1 416,0
l 3
1 309,2