Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Verfassung der Internationalen Arbeitsor · Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation

§ 33 Verfassung der Internationalen ArbeitsorArtikel 33

Kapitel II – Verfahren Kapitel römisch zwei – Verfahren

En vigueurTexte officiel

Befolgt ein Mitglied inner halb der vorgeschriebenen Frist die im Berichte des Untersuchungsausschusses oder in der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes etwa enthaltenen Vorschläge nicht, so kann der Verwaltungsrat der Konferenz die ihm zur Sicherstellung der Ausführung dieser Vorschläge zweckmäßig erscheinenden Maßnahmen empfehlen.