ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 286 ASVGKinderzuschüsse.
ABSCHNITT IV. ABSCHNITT römisch vier. Knappschaftliche Pensionsversicherung.
Zu den Leistungen aus den Versicherungsfällen des Alters, ausgenommen den Knappschaftssold, und zur Knappschaftsvollpension werden Kinderzuschüsse gewährt. Für sie gilt § 262 entsprechend.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2026-04-01