RGV · Reisegebührenvorschrift 1955
§ 44a RGV
ABSCHNITT VIII ABSCHNITT römisch acht
Eine unter Anwendung des § 41 Abs. 4 BDG 1979 durchgeführte Versetzung eines Beamten begründet keinen Anspruch auf Leistungen nach Abschnitt VII des I. Hauptstücks dieses Bundesgesetzes.