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Notenwechsel zwischen Österreich und Bel · Notenwechsel zwischen Österreich und Belgien über den Austausch von Gastarbeitnehmern

§ 7 Notenwechsel zwischen Österreich und Bel

Artikel 7.

En vigueurTexte officiel

(1) Die Gastarbeitnehmer genießen bezüglich der Anwendung der Gesetze, Verordnungen und Gewohnheiten, welche die Sicherheit der Arbeit, die Arbeitshygiene und die Arbeitsbedingungen regeln, die gleiche Behandlung wie die Angehörigen des Landes, in dem der Beschäftigungsort liegt.

(2) Die Gastarbeitnehmer und ihre Arbeitgeber sind verpflichtet, die in Kraft stehenden Vorschriften der Sozialversicherung, einschließlich der Arbeitslosenversicherung, einzuhalten.