§ 63e GehGAbgeltung für Koordinierung in Deutschförderklassen
ABSCHNITT V ABSCHNITT römisch fünf Lehrer
Als Ersatz für die organisatorische Koordinierung in einer Deutschförderklasse in der Primarstufe gebührt je Deutschförderklasse einer durch die Schulleitung damit beauftragten Lehrperson für die Monate September bis Juni eine monatliche Vergütung in der Höhe von 80,2 €.