§ 0 Richtsätze für die Einschätzung der Mind
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 9. Juni 1965 über die Richtsätze für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach den Vorschriften des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957
StF: BGBl. Nr. 150/1965
Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152, wird verordnet:
Renvoie à
- Richtsätze für die Einschätzung der Mind Art. 7