§ 48 PG 1965Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten
ABSCHNITT VI ABSCHNITT römisch sechs VERSORGUNG BEI ABGÄNGIGKEIT
Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln.
Historique des modifications
- In Kraft seit 1985-03-01