PVWO · Bundes-Personalvertretungs-Wahlordnung
§ 51 PVWO
ABSCHNITT IV ABSCHNITT römisch vier WAHL DER VERTRAUENSPERSONEN
Für die Wahl der Vertrauenspersonen sind amtliche Stimmzettel aus blauem Papier vorzusehen.
PVWO · Bundes-Personalvertretungs-Wahlordnung
ABSCHNITT IV ABSCHNITT römisch vier WAHL DER VERTRAUENSPERSONEN
Für die Wahl der Vertrauenspersonen sind amtliche Stimmzettel aus blauem Papier vorzusehen.