§ 1 Errichtung eines Familienpolitischen Bei
Beim Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz ist ein familienpolitischer Beirat (im folgenden Beirat genannt) zu errichten.
Historique des modifications
- In Kraft seit 1984-01-01
Beim Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz ist ein familienpolitischer Beirat (im folgenden Beirat genannt) zu errichten.