Europäische Sozialcharta · Europäische Sozialcharta
§ 28 Europäische Sozialcharta
BERATENDE VERSAMMLUNG
Der Generalsekretär des Europarates übermittelt der Beratenden Versammlung die Schlußfolgerungen des Sachverständigenausschusses. Die Beratende Versammlung teilt dem Ministerkomitee ihre Ansicht über diese Schlussfolgerungen mit.