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Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindest · Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit

§ 11 Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindest

Artikel 11.

En vigueurTexte officiel

Die in Artikel 10 bezeichneten Leistungen sind im gedeckten Fall mindestens den geschützten Personen zu gewährleisten, wenn sie oder die für sie Unterhaltspflichtigen eine zur Vermeidung von Mißbräuchen als notwendig erachtete Wartezeit erfüllt haben.