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Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindest · Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit

§ 50 Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindest

Artikel 50.

En vigueurTexte officiel

Bei Verdienstentgang infolge von Schwangerschaft und Niederkunft sowie ihren Folgen hat die Leistung in einer regelmäßig wiederkehrenden Zahlung zu bestehen, die nach den Bestimmungen des Artikels 65 oder des Artikels 66 berechnet wird. Der Betrag der regelmäßig wiederkehrenden Zahlung kann sich im Verlaufe des Falls unter der Voraussetzung ändern, daß der Durchschnittsbetrag den vorstehenden Bestimmungen entspricht.